So ein bisschen hatte ich mich schon während der Kaufphase eingelesen. Aber nun muss ich mich mit dem leidigen Thema der (Schiffs-) Bürokratie beschäftigen. Ein Blick ins Internet und meine Verwirrung beginnt. Unter 15 m Länge ist der Kreativität eines Schiffseigners offensichtlich kaum eine Grenze gesetzt. Da könnte man ein Flaggenzertifikat registrieren lassen – ein offizielles Papier das zwar nicht direkt die Eignerverhältnisse zertifiziert aber mindestens von einigen Behörden im Ausland als Schiffsausweis akzeptiert wird. Und dann gibt es noch den Internationalen Bootsschein, der die Eignerschaft zertifiziert und International mal mehr oder weniger akzeptiert wird. Vielleicht gibt es noch Clubzertifikatem, Standerscheine und und….
Das Flaggenzertifikat gibt es beim BSW und den Bootsschein bei verschiedenen Institutionen wie zB. beim ADAC. Schön denke ich, freue mich über die ungewohnte Freiheit beim Betrieb eines Fahrzeugs und beantrage für die SUN das Flaggenzertifikat – das wohl auch offiziell ausreicht, um das Schiff von Frankreich nach Deutschland zu bringen. Zur Beantragung genügt der Kaufvertrag und ein Zahlungsnachweis. Eigentlich ganz einfach und volldigital. Nach der Beantwortung einer Rückfrage vom Amt, erhalte ich auch nach einigen Wochen mein Zertifikat – ein Ausweisdokument im alten Führerscheinformat mit Bundesadler vorne drauf.
Bei der Versicherung geht es ähnlich flüssig. Ich frage Angebote bei den bekannten Versicherern an. Innerhalb weniger Tage kommen die dann bei mir in den Posteingang. Alle meine Nachfragen werden sehr freundlich und kompetent beantwortet und nachdem ich mich für ein Versicherungpaket (Haftpflicht, Kasko und Crewversicherung) entschieden habe kommt der Versicherungsnachweis als international aufgemachtes Dokument innerhalb von wenigen Stunden. Da die Deckungszusage auch von der Werft (bei der die SUN gerade im Trockenlager steht) angefordert wurde, kann ich nun schnell liefern und meine Vertragsseite erfüllen.

Viele Ausweispapiere …
Ohne Seefunk möchte ich nicht segeln und da muss neben dem neuen Funkgerät auch ein Rufzeichen und eine MMSI vorhanden sein. Das wird online bei der Bundesnetzagentur beantragt. Auch hier habe ich ohne viel Extrarunden schnell eine offizielle Zuteilung – diesmal ein Din-A4 Format mit Wasserzeichen und Nietenversiegelung und mit der Auflage, das Papier immer im Original mitzuführen. Da ich auch eine EBIRP angemeldet habe, soll ich den sog. Hexcode des Gerätes noch nachsenden, so dass die Meldekette im Seenotfall geschlossen werden kann. Jetzt beschaffe ich die Notbake, ich sende das Zertifikat in Kopie mit der Bestellung ein und der Händler programmiert das Gerät mit den Schiffskennungsdaten. Ok – alles erledigt. Ich mache ein paar Kopien der neuen Papiere und laminiere die für den schnellen Bedarf an Bord noch ein.
Ohne eine Funkerlaubnis als Schiffsführer darf ich in nationalen Gewässern nicht funken (ausser vielleicht im absoluten Notfall). In der Vergangenheit habe ich mal für die Charterfahrten das beschränkt gültige Funkzeugnis für UKW erworben. Mit den neuen Features (DSC) der heutigen Funktechnik ist das aber nur noch für den Sprechfunk gültig und somit muß ich mich wohl oder übel um ein passendes Upgrade kümmern. Dieses Upgrade heißt heute SRC (short range vhf certificate) und ist eigentlich das inhaltlich gleiche wie das alte Funkzeugnis, mit der Ergänzung des Digitalfunks und der verbindlichen Nutzung der englischen Sprache zum Absetzen von Seefunksprüchen.

Auch der gehört dazu: der neue Schiffsstempel
Ich kaufe mir ein Lehrbuch und teste online meine Kenntnisse, ohne mich für einen Kurs anzumelden. Nachdem ich halbwegs sicher war, dass ich die Inhalte verstehe, habe ich mich beim DSV zu einer Prüfung angemeldet, da ich für den Eintritt in den neuen Yachtclub sowieso nach Bremen musste nutzte ich die Gelegenheit die Prüfung und den Vorstellungstermin beim Verein zusammenzulegen. Die Prüfung fand idealerweise an einem Sonntag statt. Letztlich hat alles gut funktioniert und ich habe jetzt 2 Funkzeugnisse für UKW.